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Personal begleiten
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Die Schule plant systematisch Maßnahmen zur Personalfürsorge und führt diese durch.
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Anforderung (A): Die Schule führt die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsmanagements durch. |
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. |
- In der Schule sind besondere Belastungssituationen des lehrenden und nicht lehrenden Personals erkannt und daraus Maßnahmen zur Entlastung abgeleitet.
- In der Schule sind Gespräche mit dem lehrenden und nicht lehrenden Personal sowie Befragungen (z. B. BUGIS) zur Personalfürsorge durchgeführt. Aus den Ergebnissen werden Maßnahmen der Personalfürsorge abgeleitet.
- Die Schule bindet die schulischen Gremien ein.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote sind bekannt.
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