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P4 Personal individuell fördern

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P4

Personal individuell fördern

Die Schule fördert das lehrende und nicht lehrende Personal entsprechend ihrer individuellen Professionalisierung.

Anforderung (A):
Die Schule führt systematisch Maßnahmen zur Personalentwicklung durch.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Personale Zuständigkeiten für die Personalentwicklung sind festgelegt.
  • Personalentwicklungsmaßnahmen sind zwischen den Verantwortlichen und Beteiligten abgestimmt und durchgeführt.
  • Das lehrende und nicht lehrende Personal wird gefördert, beraten, unterstützt und motiviert.
  • Rechtliche Vorgaben sind zu beachten (z. B. Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz).

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