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Personal individuell fördern
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Die Schule fördert das lehrende und nicht lehrende Personal entsprechend ihrer individuellen Professionalisierung.
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Anforderung (A): Die Schule führt systematisch Maßnahmen zur Personalentwicklung durch. |
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. |
- Personale Zuständigkeiten für die Personalentwicklung sind festgelegt.
- Personalentwicklungsmaßnahmen sind zwischen den Verantwortlichen und Beteiligten abgestimmt und durchgeführt.
- Das lehrende und nicht lehrende Personal wird gefördert, beraten, unterstützt und motiviert.
- Rechtliche Vorgaben sind zu beachten (z. B. Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz).
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