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Personal bedarfsgerecht qualifizieren
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Das lehrende und nicht lehrende Personal ist nach einem auf die Strategie der Schule abgestimmten Konzept qualifiziert.
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Anforderung (A): Ein Fortbildungskonzept liegt vor. |
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. |
- Das Fortbildungskonzept ist innerhalb der Schule kommuniziert (Bezug zum Qualitätsbereich „Schule entwickeln“, Kernaufgabe S2 „Strategie und Ziele abstimmen“).
- Die Ergebnisse aus Fortbildungen sind entsprechend den Erfordernissen der Bildungsgänge kommuniziert und bei Bedarf multipliziert.
- Rechtliche Vorgaben sind zu beachten (z. B. Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz).
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