Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS)
1. Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems berufsbildender Schulen
In Niedersachsen sind öffentliche berufsbildende Schulen seit 2011 verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem zu implementieren, das auf dem landesweit einheitlichen Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) in Niedersachsen basiert.
Seit Einführung des KAM-BBS durchlaufen berufsbildende Schulen strategische Qualitätsentwicklungsprozesse der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Diese Prozesse sind die Grundlage für die zukunftsfähige und nachhaltige Ausrichtung der Regionalen Kompetenzzentren.
Die Schulen sind gehalten, alle Kernaufgaben (KA) der sieben obligatorischen Qualitätsbereiche (QB) des KAM-BBS prozesshaft auszugestalten.
2. Qualitätsbereiche, Qualitätssegmente, Kernaufgaben und Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben
Die Qualitätsbereiche (QB), denen eine allgemeine Beschreibung zugeordnet ist, bieten allen an der Qualitätsentwicklung Beteiligten den Vorteil der Vereinheitlichung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Die sieben QB stellen den Rahmen der Ausgestaltung schulischer Prozesse sowie der Festlegung von Verantwortlichkeiten bei gleichzeitiger Offenheit für schulindividuelle Entwicklungen dar.
Im Einzelnen sind folgende Qualitätsbereiche festgelegt:
Qualitätsbereich F „Schule leiten“ (QB F)
Qualitätsbereich S „Schule entwickeln“ (QB S)
Qualitätsbereich P „Personal führen“ (QB P)
Qualitätsbereich B „Bildungsangebote gestalten“ (QB B)
Qualitätsbereich R „Ressourcen managen“ (QB R)
Qualitätsbereich K „Kooperationen entwickeln“ (QB K)
Qualitätsbereich E „Ergebnisse und Erfolge bewerten“ (QB E)
Den Qualitätsbereich B „Bildungsangebote gestalten“ (QB B) gilt es gezielt weiterzuentwickeln, um die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt des schulindividuellen Qualitätsentwicklungsprozesses zu stellen.
Allen Qualitätsbereichen sind jeweils verbindliche Kernaufgaben zugeordnet, die zentrale Prozesse oder Aufgaben in Schule benennen. Die prozesshafte Beschreibung der Kernaufgaben wird durch verbindliche Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben ergänzt. Zum Teil sind Kernaufgaben zu Qualitätssegmenten gebündelt.
3. Prozesshafte Ausgestaltung der Kernaufgaben
Die Schulen sind gehalten, zur Bearbeitung der Kernaufgaben innerschulische Prozesse zu entwickeln und auszugestalten. Die Kernaufgaben sind in der Schule nachweisbarverlässlich zu implementieren. Es geht nicht um ein formales Abhandeln und aufwendiges Beschreiben. Schulische Qualitätsentwicklungsprozesse dienen der Weiterentwicklung und können nicht als „abgeschlossen“ betrachtet werden.
Die schulindividuelle Arbeit mit dem KAM-BBS ist durch die strategischen Überlegungen des Landes und der Schule geprägt und wird in schulischen Handlungsfeldern konkretisiert. Diese sind innerhalb eines für die Schule angemessenen Zeitraumes zu bearbeiten.
Mit den verbindlichen Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben (in der Anlage mit (A) gekennzeichnet) wird eine verlässliche Grundlage für die Einschätzung der prozesshaften Ausgestaltung der Kernaufgaben im Rahmen externer und interner Evaluationen beschrieben.
4. Beratung und Unterstützung, Evaluation
Die Schulen werden bei der schulweiten prozesshaften Ausgestaltung der Qualitätsbereiche und der Implementierung der Kernaufgaben weiterhin vertraulich und schulindividuell durch die QM-Prozessberatung-BBS beraten und unterstützt.
Insbesondere zur Gestaltung des Qualitätsbereiches B „Bildungsangebote gestalten“ (QB B) stehen die Fachberaterinnen und Fachberater für berufsbildende Schulen zur Verfügung.
Die Mitwirkung der Schulinspektion-BBS ergibt sich aus der externen Evaluation des QM-Prozesses an den berufsbildenden Schulen. Die Einschätzung der Prozesse zur Ausgestaltung der Kernaufgaben und damit der Prozessqualität steht dabei im Vordergrund.
Über Prüfaufträge des Niedersächsischen Kultusministeriums an die Schulinspektion-BBS des Niedersächsischen Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) erfolgt die Festlegung der für die Evaluation landesweit vorgesehenen Kernaufgaben, wobei Kernaufgaben des QB B grundsätzlich gesetzt sind.
5. Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 1.8.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
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Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells BBS (KAM-BBS) RdErl. d. MK v. 16.2.2022
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter verantwortet unter Einbeziehung aller Interessengruppen das schulische Qualitätsmanagement. Im Rahmen demokratischer Prozesse steht sie bzw. er vorbildlich für eine an Werten und Normen orientierte Schulkultur sowie für eine Haltung der Wertschätzung.
Die Schule steuert die Prozesse des Personalmanagements. Sie fördert die Kompetenzen und die Kreativität aller Verantwortlichen und Beteiligten und schafft eine Kultur der Verantwortung, des Vertrauens und der Wertschätzung.
Die Schule hat die Strategie und Ziele ihrer Schulentwicklung auf die strategischen Steuerungsvorgaben des Landes abgestimmt, setzt Projekte und Maßnahmen um und überprüft deren Wirksamkeit.
Die Schule stellt den staatlichen Bildungsauftrag, die Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Sie sorgt für ein Bildungsangebot, das auf regionale Spezifika und die Ausbildungsinteressen der Partner in der beruflichen Bildung abgestimmt ist. Sie fördert eine demokratische Haltung und strebt nach bestmöglicher Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler.
Die Schule managt ihre Ressourcen transparent und nachhaltig.
Die Schule entwickelt und gestaltet regionale, überregionale und internationale Kooperationen mit ihren Partnern, um nachhaltige Erfolge zu erzielen.
Die Schule überprüft und bewertet ihre Arbeit und steuert auf dieser Basis die schulischen Prozesse so, dass ausgewogene und nachhaltige Ergebnisse erzielt werden und die Schule erfolgreich weiterentwickelt wird.