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P6 Personal einsetzen

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P6

Personal einsetzen

Bei der Gestaltung der Stunden- und Vertretungspläne erfolgt der Einsatz des lehrenden und nicht lehrenden Personals unter Berücksichtigung der Strategie und Ziele der Schule sowie fachlich angemessen auf Basis der individuellen Personalentwicklung.

Anforderungen (A):

Jährlich wird ein Plan für den Personaleinsatz in den Bildungsgängen erstellt.

Der Personaleinsatz erfolgt strukturiert aufgrund der Zusammensetzung der Lerngruppen in den Bildungsgängen, fachlich angemessen und entsprechend den rechtlichen und pädagogischen Anforderungen.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Es liegen Festlegungen für die Lerngruppenbildung und den Einsatz von lehrendem und nicht lehrendem Personal vor.
  • Abgestimmte Grundsätze zur Erstellung von Stunden- und Vertretungsplänen liegen vor und sind schulweit kommuniziert (Bezug zum Qualitätsbereich „Bildungsangebote gestalten“, Kernaufgabe B3 „Unterricht organisieren“).
  • Der Personaleinsatz orientiert sich an den Erfordernissen der Bildungsgänge.
  • Die individuellen Kompetenzen des lehrenden und nicht lehrenden Personals sind differenziert erfasst.
  • Die individuellen Entwicklungsziele des lehrenden und nicht lehrenden Personals sind bei der Einsatzplanung berücksichtigt.
  • Die verbindlichen Vereinbarungen basieren auf rechtlichen und pädagogischen Anforderungen und sind schulweit kommuniziert.
  • Rechtliche Vorgaben sind zu beachten (z. B. Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz).

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