B3
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Unterricht organisieren |
In allen Bildungsgängen ist die zeitliche Abfolge und Organisation der didaktisch-methodischen Planungen mit den Stundenplänen abgestimmt. |
Anforderung (A): Schulische Vereinbarungen zur Erstellung der zeitlichen Abfolge und Organisation der didaktisch-methodischen Planungen liegen vor und sind mit den Grundsätzen der Gestaltung der Stundenpläne vereinbar. |
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. |
- Die Jahresplanung ist gemäß der verbindlichen Leitlinie „Schulisches Curriculum Berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS)“ erstellt.
- Aktuelle Leitfäden und/oder Handlungsempfehlungen zum Präsenz- und Distanzunterricht sind beachtet.
- Die zeitlichen und organisatorischen Planungen sind dokumentiert und allen Verantwortlichen und Beteiligten kommuniziert (Bezug zum Qualitätsbereich „Personal führen“, Kernaufgabe P6 „Personal einsetzen“).
- Operativ erforderliche Abweichungen (z. B. Vertretungen, Exkursionen) werden in den Bildungsgängen abgestimmt und an die/den für die Vertretungsplanerstellung Zuständige/n weitergeleitet (Bezug Qualitätsbereich „Personal führen“, Kernaufgabe P6 „Personal einsetzen“).
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