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B3 Unterricht organisieren

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B3

Unterricht organisieren
In allen Bildungsgängen ist die zeitliche Abfolge und Organisation der didaktisch-methodischen Planungen mit den Stundenplänen abgestimmt.
Anforderung (A):
Schulische Vereinbarungen zur Erstellung der zeitlichen Abfolge und Organisation der didaktisch-methodischen Planungen liegen vor und sind mit den Grundsätzen der Gestaltung der Stundenpläne vereinbar.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Jahresplanung ist gemäß der verbindlichen Leitlinie „Schulisches Curriculum Berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS)“ erstellt.
  • Aktuelle Leitfäden und/oder Handlungsempfehlungen zum Präsenz- und Distanzunterricht sind beachtet.
  • Die zeitlichen und organisatorischen Planungen sind dokumentiert und allen Verantwortlichen und Beteiligten kommuniziert (Bezug zum Qualitätsbereich „Personal führen“, Kernaufgabe P6 „Personal einsetzen“).
  • Operativ erforderliche Abweichungen (z. B. Vertretungen, Exkursionen) werden in den Bildungsgängen abgestimmt und an die/den für die Vertretungsplanerstellung Zuständige/n weitergeleitet (Bezug Qualitätsbereich „Personal führen“, Kernaufgabe P6 „Personal einsetzen“).

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