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B1 Unterricht planen

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B1

Unterricht planen
Die Schule setzt die curricularen Vorgaben in allen Bildungsgängen in den berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereichen handlungsorientiert um und nimmt regelmäßig Anpassungen vor.
Anforderung (A):
Die rechtlichen Vorgaben sind bei der Erstellung und Implementierung der didaktisch-methodischen Planungen eingehalten.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Lernsituationen werden gemäß der verbindlichen Leitlinie „Schulisches Curriculum Berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS)“ erstellt.
  • Aktuelle Leitfäden und/oder Handlungsempfehlungen sind beachtet.
  • Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie Datenschutzkonformität sind beachtet.
  • Schulische Vereinbarungen zur Erstellung der didaktisch-methodischen Planungen liegen vor.

Übersicht