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K3 Mit Partnern der beruflichen Bildung und sonstigen Einrichtungen kooperieren

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K3

Mit Partnern der beruflichen Bildung und sonstigen Einrichtungen kooperieren
Die Schule gestaltet systematisch und zielgerichtet Kooperationen mit Partnern der beruflichen Bildung und sonstigen Einrichtungen.
Anforderung (A):
Es liegen Absprachen zwischen den Partnern vor.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen bei den betrieblichen Partnern (z. B. Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe) bzw. sonstigen Einrichtungen (z. B. Polizei, Bundeswehr, Jugendberufsagentur, Bundesagentur für Arbeit) sind in der Schule bekannt.
  • Es ist ein Beirat eingerichtet, der die Schule in Angelegenheiten der Zusammenarbeit zwischen Schule und an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen berät. Der Beirat ist über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert.
  • Inhalte und Ergebnisse der Kooperationen sind schulweit kommuniziert.

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