K2
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Mit Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen kooperieren |
Die Schule gestaltet systematisch und zielgerichtet Kooperationen mit anderen Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen. |
Anforderung (A): Es liegen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern vor. |
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. |
- Die Schule orientiert sich bei der Ausgestaltung der Kooperationen an den Bedürfnissen und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler.
- Die Schule kooperiert zur Förderung der Durchlässigkeit und/oder zur Differenzierung des Bildungsangebots mit anderen (Partner-)Schulen (Bezug zum Qualitätsbereich „Bildungsangebote gestalten“).
- Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen bei den kooperierenden Schulen bzw. weiteren Bildungseinrichtungen sind in der Schule bekannt.
- Inhalte und Ergebnisse der Kooperationen sind schulweit kommuniziert.
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