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K2 Mit Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen kooperieren

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K2

Mit Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen kooperieren
Die Schule gestaltet systematisch und zielgerichtet Kooperationen mit anderen Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen.
Anforderung (A):
Es liegen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern vor.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Schule orientiert sich bei der Ausgestaltung der Kooperationen an den Bedürfnissen und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler.
  • Die Schule kooperiert zur Förderung der Durchlässigkeit und/oder zur Differenzierung des Bildungsangebots mit anderen (Partner-)Schulen (Bezug zum Qualitätsbereich „Bildungsangebote gestalten“).
  • Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen bei den kooperierenden Schulen bzw. weiteren Bildungseinrichtungen sind in der Schule bekannt.
  • Inhalte und Ergebnisse der Kooperationen sind schulweit kommuniziert.

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