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K1 Mit dem Schulträger kooperieren

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K1

Mit dem Schulträger kooperieren
Die Schule kooperiert systematisch und zielgerichtet mit dem Schulträger.
Anforderung (A):
Der Schulträger ist über alle wesentlichen schulischen Vorgänge informiert.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Verantwortlichkeiten sowie Ansprechpersonen beim Schulträger sind in der Schule bekannt.
  • Regelmäßige Kommunikationsroutinen mit dem Schulträger sind vereinbart und implementiert.

Übersicht