K1 |
Mit dem Schulträger kooperieren |
Die Schule kooperiert systematisch und zielgerichtet mit dem Schulträger. | |
Anforderung (A): Der Schulträger ist über alle wesentlichen schulischen Vorgänge informiert. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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