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F6 Interessengruppen beteiligen

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F6

Interessengruppen beteiligen

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter fördert zielgerichtet die Beteiligung der Interessengruppen der Schule.

Anforderung (A):
Die Beteiligung der Interessengruppen entspricht den rechtlichen Vorgaben und basiert auf abgestimmten schulischen Regelungen.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter stellt sicher, dass ihr bzw. ihm aktuelle Informationen der Interessengruppen zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter stellt sicher, dass die Interessengruppen zeitnah Informationen aus den sie betreffenden Bereichen der Schule erhalten.
  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter schafft die Voraussetzung für die Mitwirkung der Interessensgruppen in den schulischen Gremien.

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