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Interessengruppen beteiligen |
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter fördert zielgerichtet die Beteiligung der Interessengruppen der Schule. |
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Anforderung (A): Die Beteiligung der Interessengruppen entspricht den rechtlichen Vorgaben und basiert auf abgestimmten schulischen Regelungen. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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