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F3 Aufbauorganisation anpassen

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F3

Aufbauorganisation anpassen

In der Schule ist die Aufbauorganisation dokumentiert und wird regelmäßig an veränderte Anforderungen angepasst.

Anforderung (A):
Die aktuelle Aufbauorganisation mit Stellen- und Aufgabenbeschreibungen ist für jede Funktionsstelle und die Aufgaben der weiteren Landesbediensteten[1] festgelegt und in geeigneter Weise kommuniziert.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Vorgaben für Aufgaben- und Tätigkeitsprofile der Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber (z. B. Erlass Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen, Berufsbild Schulleitung) sind beachtet.
  • Alle besetzten Funktionsstellen sowie bestehende Vakanzen sind eindeutig kenntlich gemacht.
  • Schulvorstand und Gesamtkonferenz sind über die Aufbauorganisation, z. B. in einem Organisationsplan informiert.
  • Zwischen der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter und dem Schulleitungsteam sind die Verantwortlichkeiten für die Anpassung der Aufbauorganisation geklärt.
  • Maßnahmen zur Förderung der Teamarbeit werden schulweit umgesetzt.
  • Datenschutzkonformität ist beachtet.

[1] Vgl. RdErl. d. MK v. 1.3.2019 „Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen“ (SVBl. 4/2019 S. 169) - VORIS 22410 -.

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