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B10 Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken fördern

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B10

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken fördern

Auf Basis schulischer Vereinbarungen werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken systematisch gefördert.

Anforderung (A):
Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken werden umgesetzt.
Der folgende Hinweis dient den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Dieser ist jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Schulische Vereinbarungen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken sind abgestimmt, dokumentiert und kommuniziert.

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