B10 |
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken fördern |
Auf Basis schulischer Vereinbarungen werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken systematisch gefördert. |
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Anforderung (A): Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken werden umgesetzt. |
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Der folgende Hinweis dient den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Dieser ist jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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