B9 |
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf fördern |
Auf Basis schulischer Vereinbarungen werden die Schülerinnen und Schüler systematisch individuell gefördert. | |
Anforderung (A): Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf werden umgesetzt. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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