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B9 Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf fördern

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B9

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf fördern
Auf Basis schulischer Vereinbarungen werden die Schülerinnen und Schüler systematisch individuell gefördert.
Anforderung (A):
Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf werden umgesetzt.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Schulische Vereinbarungen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler sind abgestimmt, dokumentiert und kommuniziert (z. B. Schülercoaching, Fördersprechstunden).
  • Die Schule fördert die Inklusion, indem sie die gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben ermöglicht.
  • Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, erhalten eine besondere Förderung.

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