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B6 Leistungen feststellen und bewerten

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B6

Leistungen feststellen und bewerten
In allen Bildungsgängen werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler über Leistungsnachweise regelmäßig festgestellt, dokumentiert und bewertet.
Anforderung (A):
Landesweite Vorgaben und ergänzende schulische Regelungen zur Leistungsfeststellung werden in den Grundsätzen der Leistungsbewertung für alle Bildungsgänge beachtet.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Schülerinnen und Schüler (ggf. auch weitere zu Beteiligende) sind über die Grundsätze der Leistungsbewertung und über die Anforderungen zu den erwarteten Leistungen informiert.
  • Die rechtlichen Vorgaben zur Organisation und Durchführung von (Abschluss-)Prüfungen sind eingehalten.

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