B6 |
Leistungen feststellen und bewerten |
In allen Bildungsgängen werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler über Leistungsnachweise regelmäßig festgestellt, dokumentiert und bewertet. | |
Anforderung (A): Landesweite Vorgaben und ergänzende schulische Regelungen zur Leistungsfeststellung werden in den Grundsätzen der Leistungsbewertung für alle Bildungsgänge beachtet. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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