F2 |
Beschwerden bearbeiten |
Beschwerden sind systematisch erfasst und zeitnah bearbeitet. |
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Anforderung (A): Es bestehen abgestimmte schulinterne Regelungen zum Umgang mit Beschwerden. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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[1] Schulleitungsteam: Hier sind die ständige Vertreterin bzw. der ständige Vertreter der Schulleiterin oder des Schulleiters und die Studiendirektorinnen und Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben gemeint.