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F2 Beschwerden bearbeiten

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F2

Beschwerden bearbeiten

Beschwerden sind systematisch erfasst und zeitnah bearbeitet.

Anforderung (A):
Es bestehen abgestimmte schulinterne Regelungen zum Umgang mit Beschwerden.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter und ihr bzw. sein Schulleitungsteam[1] sind über die vorliegenden Beschwerden informiert.
  • Vorliegende Beschwerden sind von den Verantwortlichen und Beteiligten zeitnah bearbeitet.

[1] Schulleitungsteam: Hier sind die ständige Vertreterin bzw. der ständige Vertreter der Schulleiterin oder des Schulleiters und die Studiendirektorinnen und Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben gemeint.

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