F1
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Vorschläge bearbeiten
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Vorschläge zur Veränderung sind systematisch erfasst und kommuniziert.
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Anforderung (A): Es liegen schulinterne Regelungen zum Umgang mit Vorschlägen zur Verbesserung vor. |
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. |
- Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter hat Kenntnis über die vorliegenden Vorschläge zur Veränderung und entscheidet über das weitere Vorgehen (Bezug zum Qualitätsbereich „Schule entwickeln“, Kernaufgabe S5 „Projekte und Maßnahmen durchführen“).
- Vorschläge können aus eingegangenen Beschwerden (Bezug zu Kernaufgabe F2 „Beschwerden bearbeiten“) abgeleitet werden.
- Die Verantwortlichen und Beteiligten sind über vorliegende Vorschläge zur Verbesserung informiert.
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