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B13 Auf Regelabweichungen reagieren

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B13

Auf Regelabweichungen reagieren

Die Schule reagiert systematisch auf ein Verhalten von Schülerinnen und Schülern, das von den vereinbarten Regeln abweicht.

Anforderung (A):
Abgestimmte schulische Regelungen liegen vor.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Es gibt eine regelmäßig aktualisierte Schulordnung und bei Bedarf zusätzliche Regelungen. Rechtlich notwendige Belehrungen/Erklärungen (z. B. Infektionsschutz, Waffenerlass, Datenschutz, Raumnutzung) liegen vor.
  • Die einzuhaltenden Regeln und schulische Konsequenzen bei Regelverstößen sind veröffentlicht und den Schülerinnen und Schülern sowie ggf. weiteren zu Beteiligenden kommuniziert. Die Kenntnisnahme und die Zurverfügungstellung der Dokumente sind von den Schülerinnen und Schülern sowie ggf. weiteren zu Beteiligenden schriftlich bestätigt. Eine Dokumentation über die Belehrung ist erfolgt.
  • Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen werden entsprechend den rechtlichen Vorgaben angewandt.
  • Regelungen bei Schulversäumnissen und Schulpflichtverletzungen liegen vor und werden umgesetzt.

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