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Schulleitungshandeln evaluieren
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Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter und ihr bzw. sein Schulleitungsteam überprüfen regelmäßig die Wirksamkeit ihres Leitungshandelns, um ggf. Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten und diese umzusetzen.
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Anforderung (A): Ein Instrument zur Einschätzung des Leitungshandelns und zur Auswertung der Ergebnisse ist implementiert. |
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. |
- Grundlage der Einschätzung des Leitungshandelns bildet das Anforderungsprofil für Schulleitungen (z. B. Erlass Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen, Berufsbild Schulleitung).
- Die Einschätzungsergebnisse sind allen Beteiligten und Betroffenen in geeigneter Weise zugänglich gemacht.
- Die Einschätzungsergebnisse sind von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter und dem Schulleitungsteam reflektiert.
- Fort- und Weiterbildungsangebote sind wahrgenommen.
- Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind eingehalten.
- Zur Einschätzung des Leitungshandelns wird z. B. das Instrument LeBe-BBS verwendet.
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